Corporate Governance

Corporate Governance bedeutet Übersetzt Unternehmensführung. Es entspricht der Art und Weise, wie ein Unternehmen verantwortungsvoll und ohne Probleme geführt werden sollte.

Eine gute Unternehmensführung kann über Erfolg oder Niederlage entscheiden: Selbst eine noch so starke Marke braucht ein starkes Unternehmen, das gut geführt wird. Es gibt allerdings zahlreiche Richtlinien über eine gute Führung in einem Unternehmen. Zum größten Teil muss man die Richtlinien jedoch subjektiv auswählen und entsprechend der Marke anpassen. Ein Verantwortungsvoller Unternehmen handelt im Interesse des Eigentümers und der Öffentlichkeit. Handelt man zu einseitig, ist dies eine schlechte Führung. Weiterhin muss man aber auch im Sinne der beschäftigten handeln. Nur wenn die Mitarbeiter und die Kunden zufrieden sind, kann das Unternehmen einen langfristigen Erfolg im Geschäft haben. Die Unternehmensführung muss alle umfassenden Perspektiven kennen und sich auch der Risiken im Geschäft bewusst sein. Dann können auch entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, wenn das Unternehmen einmal in Probleme gerät.

Die Corporate Governance ist sowohl national, als auch international zu sehen. Zwischen den Ländern gibt es gemeinsame Grundsätze, die bei einer guten Unternehmensführung befolgt werden sollten. Dennoch ist die Corporate Governance sehr vielseitig und umfasst auch viele freiwillige Maßnahmen. Das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken und auch das Befolgen von anerkannten Standards sind zwar nicht vorgeschrieben, sollten aber zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung gehören. Weiterhin braucht ein Unternehmen gute Leistungs- und Kontrollstrukturen. Die Unternehmenskommunikation sollte transparent sein und man muss zielgerichtet im Unternehmen zusammenarbeiten. Die Risiken sollten bekannt sein und ihnen muss ein angemessener Umgang gewidmet werden. Alle Entscheidungen sollten immer auch langfristige Wertschöpfungen ausgerichtet sein. Dann ist ein lang bestehender Erfolg wahrscheinlicher.

Markenrechtsverletzung

Das Recht an einer Marke besitzt immer der Erfinder oder Eigentümer. Wenn man die Marke missbraucht oder für seine Zwecke kopiert, liegt hier klar eine Markenrechtsverletzung vor.

Dritten ist es somit untersagt, einen identischen Wortlaut oder ein identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Auch nur die Ähnlichkeit eines Zeichens zu einer bestehenden Marke kann hier strafbar sein und gerichtlich verfolgt werden. Die Verbraucher könnten die beiden ähnlichen oder identischen Marken verwechseln und somit den Wettbewerb verzerren. Es muss immer eine gewisse Unterscheidungskraft herrschen, wenn man eine neue Marke entwickelt. Wer eine Marke dennoch ohne rechtfertigenden Grund für seine Zwecke nutzt, hat das Markenrecht verletzt. Es ist generell untersagt, unter dem Zeichen neue Waren zu produzieren oder einzuführen oder die Verpackung der bestehenden Marke zu kopieren. Wir jedoch eine Verletzung der Marke entdeckt kann der Markeninhaber auf Unterlassung klagen. Der Anspruch besteht nicht nur, wenn der Täter mehrfach versucht hat, die Marke zu nutzen.

Wer ein Markenrecht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, der muss mit einem entsprechenden Schadensersatz rechnen. Dabei kann auch der Gewinn berücksichtigt werden, den der Dritte mit der geschützten Marke erzielt hat. Sobald eine Marke rechtlich geschützt ist, bedarf eine Benutzung von Dritten, der Zustimmung des Inhabers. Liegt diese nicht vor, so handelt es sich auch bei Ähnlichkeit und eine Markenrechtsverletzung und kann strafrechtlich verfolgt werden. Gibt der Inhaber die Marke frei, so darf diese nur zu einem markenmäßigen Verwendungszweck genutzt werden und darf nicht missbraucht werden. Auch hier kann man auf Unterlassung klagen.

Markenanmeldung

Ist eine Marke entwickelt, kann man diese beim Patentamt anmelden und sich somit schützen lassen. Damit beugt man einer Kopie oder einem Missbrauch der Marke vor.

Solch eine Markenanmeldung ist immer schriftlich, per Post oder per Fax beim zuständigen Patentamt anzumelden. In Zukunft soll allerdings auch eine interaktive Anmeldung möglich sein, über E-Mail oder online. Jedes Patentamt hat bestimmte Formulare, die ausgefüllt werden müssen, um eine Marke anzumelden. Hier sind auch alle Erläuterungen und Hinweise mitgegeben. Allerdings ist es keine Pflicht, die vorgefertigten Formulare zu nutzen. Reicht man jedoch eine eigene Anmeldung ein, muss diese inhaltlich dem Formular entsprechen. Hat man die Anmeldung eingereicht, so bekommt man ein Aktenzeichen dafür. Der Anmelder kann mit diesem Zeichen alles nachvollziehen, was mit der Marke oder dem Patent zu tun hat. Will man mehrere Anmeldungen vornehmen, so müssen auch entsprechend viele Schriftstücke und Ausfertigungen eingereicht werden.

In der Markenanmeldung ist der vollständige Name des Inhabers anzugeben. Dazu gehört auch der vollständige Firmenwortlaut, so wie er bei der Gewerbeanmeldung auftaucht. Abkürzungen sind hier nicht erlaubt. Weiterhin müssen alle Gesellschafter genannt werden und bei Vereinen gilt, der eingetragene Name zu nennen. Neben dem Namen ist auch die Adresse erforderlich. Der Antrag ist von den genannten Personen oder Vertretern zu unterzeichnen. Handelt es sich um reine Wortmarken, die geschützt werden sollen, müssen diese in Großbuchstaben wiedergegeben werden. Bilder oder Kombinationen sind auf einem zusätzlichen Dokument darzustellen. Ab dem Tag der Anmeldung bekommt man die Priorität der Marke. Sollten weiter Anträge zu diesem Thema eingehen, kann man gegen Dritte gerichtlich vorgehen. Die Marke ist ab der Anmeldung geschützt.

Patentamt

Das Patentamt fördert Innovationen und Ideen. Hier kann man sein geistiges Eigentum mit einem Patent schützen lassen. Niemand anderes ist dann befugt, das sogenannte Patent zu brechen und die Idee zu kopieren.

Das erste Patentgesetz wurde in Deutschland 1877 erlassen. Dadurch wurde gleichzeitig auch eine Behörde eingerichtete, die diese Rechte vergeben und verwalten kann. Das Patentamt wurde dabei zu einer zentralen Behörde, die von jedem Bürger aufgesucht werden könnte. Bis heute hat jedes Land sein eigenes Patentamt. Sein geistiges Eigentum kann man jedoch auch europaweit oder weltweit schützen lassen. Mit einem Patent wird jedoch nicht nur die Innovation gefördert und geschützt, sondern es hat einen großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum. In erster Linie sollen das Produkt und der Erfinder vor schnellen Kopien geschützt werden. Seine Idee ist somit sein Eigentum und auch nur der Erfinder hat die Rechte, diese Idee entsprechend zu vermarkten.

Ein Patentamt muss in erster Linie Patente prüfen und verteilen. Dafür werden Recherchen und Sachprüfungen angestellt, ob es bereits schon ein Patent auf dieses Produkt gibt und ob die Idee wirklich patentwürdig ist. Weiterhin muss das Amt auch Patentinformationen bereitstellen. Alle Erfindungen werden offen gelegt und präsentiert. Jeder aus der Öffentlichkeit kann sich die Patentdokumente ansehen und die Datenbanken durchsuchen. Wird gegen ein bestehendes Patent verstoßen, so liegt die Aufgabe beim Patentamt, den Einspruch zu prüfen. In der heutigen Zeit wurde auch eine Beschwerdekammer eingerichtet, bei der angebliche Verstöße untersucht werden. Jeder der sich mit seinem patent angegriffen fühlt, der kann hier eine Beschwerde einlegen.

Reputationsverteidiger.de Neustart

Reputationsverteidiger ist nun mit neuem Webauftritt zu erreichen. Vielen Dank an alle Beteiligten, die uns bei der Einrichtung geholfen haben.

Stefan Marzahn

Willkommen bei Reputationsverteidiger

Herzlich Willkommen im Reputationsverteidiger Blog!

Sie finden hier Informationen rund um das Thema Reputationsmanagement und Reputationsverteidigung.

Falls Sie das Thema interessiert, abonnieren Sie einfach unseren Feed.

Ihr Reputationsverteidiger Team