Bildnisschutz

Die modernen Medien und die aktive Nutzung der Computer sind dafür verantwortlich, dass es immer mehr Gesetze geben muss, um die einzelne Person und das allgemeine Persönlichkeitsrecht angemessen zu schützen. Der Bildnisschutz ist auch ein Bereich der neuen Gesetze, der aufgrund der modernen Medien eingeführt werden musste.

Mit der Digitalisierung von Bildern ist es mittlerweile selbst einem Laien möglich, eine wirkungsvolle und echte Montage herzustellen. Es gibt verschiedene Programme die eine Person leicht verändern auf einem Foto oder Unwahrheiten darstellen können. In den Medien ist es einfach, solche Bilder zu zeigen und sie als wirkliche Realität darzustellen. Für die betroffene Person ist es sehr schwer, sich diesen Vorwürfen zu widersetzen, wenn es doch solch beweisendes Bildmaterial gibt. Zu den Persönlichkeitsrechten gehört deshalb auch das Recht am eigenen Bild, welches im Urheberrechtsgesetz festgelegt ist. Bildnisse von Personen dürfen nicht ohne deren Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie dürfen ebenso nicht verbreitet werden.

Selbst wenn die Person bereits verstorben ist, gibt es dieses Recht noch. Hier muss als Nächstes ein Angehöriger gefragt werden, bevor man die Bilder veröffentlichen kann. Die einzelne Person wird durch den Bildnisschutz vor dem Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt. Vor allem wenn man durch das Bild bloßgestellt wird, kann man gegen die durchführende Person gerichtlich vorgehen. Der Begriff des Bildnisses ist sehr weit auszulegen. Hier kann es sich um ein Foto, ein Gemälde oder gar eine Karikatur handeln. Ein Bildnis ist immer dann gültig, wenn es eine bestimmte Person erkennbar darstellt. In der Regel sind es die Gesichtszüge, die einen Menschen einzigartig und markant machen. Deshalb ist selbst eine Karikatur leicht zu erkennen und darf nicht ohne Erlaubnis veröffentlich werden.

Informationelle Selbstbestimmung

Das deutsche Recht beinhaltet auch die informationelle Selbstbestimmung. Sie ist ein Recht jedes Einzelnen, der über die Preisgabe und die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst bestimmten kann. Dritte haben kein Recht hier einzudringen und gegen den Willen der Person die Daten zu verwenden.

Die informationelle Selbstbestimmung fällt auch unter das Gebiet des Datenschutzes. Diese Rechtssprechung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Datenschutz-Grundrecht festgesetzt. Dieses wird jedoch im Grundgesetz nicht ausdrücklich mit erwähnt. Die informationelle Selbstbestimmung gehört jedoch auch zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und wurde darüber im Jahr 1983 in als Grundrecht mit aufgenommen. Gerade die moderne Datenverarbeitung hat dieses Recht immer mehr gefährdet und eingeschränkt. Dennoch ist man in der elektronischen Datenverarbeitung nicht vollkommen geschützt. Man muss aus Vorsicht sein Verhalten anpassen, um nicht unnötig persönliche Daten preiszugeben. Dazu zählt auch das lesen der AGB, wenn man sich im Internet auf einer Seite anmeldet.

Ein Bürger muss immer wissen und beeinflussen können, was er Dritten gegenüber erwähnt und was Fremde von ihm wissen. Mittlerweile ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seit weit gefächert. Dabei werden vor allem sensible und weniger sensible Daten unterschieden. Eine Einschränkung des Rechtes ist nur möglich, wenn es dem überwiegenden Allgemeininteresse dient. Alle Datenschutzgesetze beruhen auf diesem Recht. Besitzt ein Dritter ungewollt Daten von einer Person, so hat die Person auch das Recht diese Daten zu erfahren und die Speicherung zu verbieten. Generell hat man Anspruch auf Löschung der Daten, wenn diese ohne Einwilligung gespeichert werden. Wird dieses Recht verletzt, kann man gerichtliche Mittel nutzen und eine Klage einreichen.

Schutz der Privatsphäre im Web

Die Privatsphäre ist immer der Bereich einer Person, der nicht in der Öffentlichkeit stehen sollte. Darunter zählt zum Beispiel das häusliche Leben oder auch das leben mit der Familie. Diese Privatsphäre darf nicht überschritten werden und steht unter einem gesetzlichen Schutz.

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde ein Recht niedergeschrieben, was die Persönlichkeit eines Menschen betrifft. Dieser hatte wörtlich übersetzt damals das Recht in Ruhe gelassen zu werden. Bis heute wurde dieses Recht noch ausgebreitet. Mittlerweile gehört zum Schutz der Privatsphäre auch, dass man selbst entscheiden kann, welche Daten über sich verbreitet und von anderen gebraucht werden. Dieser Schutz ist im deutschen Grundgesetz verankert und muss unberührt belieben. Er geht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hervor, das noch zwei weitere Spähren mit beinhaltet.

Laut diesem Gesetz hat auch jede Person das Recht auf einen bestimmten abgeschirmten Bereich, der zur persönlichen Entfaltung dienen soll. Hier hat kein Fremder einen Zutritt und die Person kann selbst entscheiden, ab wann die Privatsphäre verletzt ist. Dieser Bereich zur Entfaltung ist nicht nur geistig zu sehen, sondern auch räumlich. Dies gilt vor allem für die eigene Wohnung oder das Grundstück, auf dem man sich ungezwungen verhalten kann, ohne dass man befürchten muss, von Dritten beobachtet zu werden. Dritte dürfen in diese Sphäre nicht eindringen und die Person auch nicht gegen ihren Willen abhören. Selbst das Post- und Fernmeldegeheimnis gehören zu diesem besonderen Schutz dazu. Presse und Medienfotografen können jedoch trotzdem ihren Informationspflichten nachkommen. Mit diesem Gesetz soll lediglich ein Rückzugsbereich für jede Person gewahrt werden.

Ehrenschutz und Online Reputationsmanagement

Unter dem Ehrenschutz ist der Schutz der inneren und äußeren Ehre der Person zu verstehen. Man darf die Ehre nicht verletzen und die Person mutwillig in unangenehme Umstände bringen. Außerdem gehört dazu, dass man auch andere Personen dementsprechend schützen kann. Die innere Ehre ist hierbei die Selbstachtung und die Anschauung der eigenen Person. Darunter fallen auch der persönliche Stolz und die Würde. Die äußere Ehre ist das gesellschaftliche Ansehen und das Bild für die Außenwelt.

Unter dem Ehrenschutz kann man sich jedoch auch eine moralische Unterstützung vorstellen, die vor allem prominente Personen geben können. Gerade bei Veranstaltungen wird dieser Ehrenschutz oft benutzt. Die Unterstützung ist jedoch oft nur darauf beschränkt, dass die Prominenz den Namen zur Verfügung stellt. Es kann sich jedoch auch um eine finanzielle Unterstützung handeln oder um die Ausbreitung eines persönlichen Netzwerks.

Den Ehrenschutz kann man deshalb auch mit einer Schirmherrschaft oder einem Patron vergleichen. Dabei kann nicht nur eine prominente Persönlichkeit handeln, sondern auch eine Organisation ist als Schirmherr gut geeignet. Mit einem bekannten Namen wird somit eine Veranstaltung oder ein Event unterstützt, um mehr Zuschauer und Besucher anzulocken und einen größeren Effekt zu erzielen. Allein mit einem Prominenten Namen vergrößerte sich die Reichweite eines Projektes enorm. Zudem gewinnt nicht nur das Projekt an Ansehen, sondern auch die prominente Person, die sich damit in Verbindung bringen lässt.

Selbst aktive Werbung kann mit Ehrenschutz funktionieren. Dabei setzen die Prominenten auch oft ihre Kontakte ein, um weitere Unterstützer für ein bestimmtes Projekt zu finden. Normalerweise ist die Schirmherrschaft nicht mit Geld verbunden. Nur beim Sponsoring wird der Namen genannt, wenn auch Geld fließt. Bis heute hat sich der Ehrenschutz in den Medien gehalten. Es gibt viele Prominente, die verschiedene Organisationen und Projekte betreuen und somit ein positives Vorbild für die restliche Bevölkerung sind. Gerade bei gemeinnützigen Veranstaltungen leihen gern die Prominenten ihre Namen und spenden teilweise auch selbst etwas Geld für bestimmte Organisationen. All diese Handlungen laufen unter dem Ehrenschutz.

Persönlichkeitsrecht und Internet

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde niedergeschrieben, um die Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der eigenen und anderen Personen nicht gewährleisten. Es gehört zu den absoluten Rechten und wurde 1954 vom Bundesgerichtshof entwickelt.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird in diesem Recht auch gerne mit dem Schutz der Menschenwürde verbunden. Dabei sollte man die anderen Menschen achten, wenn man selbst ein Mensch ist und geachtet werden möchte. Allgemein kann man das Persönlichkeitsrecht in drei unterschiedliche Sphären einteilen, die geschützt werden. Die Erste ist die Individualsphäre. Sie begründet das Selbstbestimmungsrecht und gibt dem Menschen beispielsweise auch das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung. Außerdem hat ein Mensch somit auch das Recht auf Resozialisierung und auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Die zweite Sphäre, die geschützt werden muss, ist die Privatsphäre. Diese wird vor allem bei Prominenten oft überschritten und ausgenutzt. Normalerweise geht es hierbei um den Schutz des Lebens im häuslichen Bereich und im Familienkreis. Eine Verletzung kann geschehen, wenn man die Lebensweise verfälscht darstellt, unerlaubt Video- oder Tonmaterial aufnimmt oder den Namen und das Bild der Person für Werbung verwendet. Jeder hat das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.

Die Dritte zu beachtende Sphäre ist die Intimsphäre. Von ihr umgeben sind alle inneren Gedanken und die Gefühle eines Menschen. Außerdem gehört auch der Sexualbereich dazu. Veröffentlicht man Tagebücher oder erotische Bilder und Videos, so verletzt man die Intimsphäre eines Menschen. Bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann es zu einer Klage auf Schadensersatz kommen oder eine Unterlassungsklage in Gang gesetzt werden. Außerdem hat man als Mensch immer den Anspruch auf Berichtigung.

Online Reputationsmanagement

Das Reputationsmanagement ist die Suche nach seinem Namen oder seiner Firma im Internet. In der Regel werden sie in Suchmaschinen eingegeben. Mit ihnen kann man Informationen über andere Personen oder Firmen erhalten, welchen nicht gerade positiv für diese sind.

In den meisten Fällen werden sie von Unternehmen zur Überprüfung der potenziellen Mitarbeiter verwendet. Mit ihnen kann sich der zukünftige Chef einen ersten Blick über eine Person machen. Wenn er besonders negative Ergebnisse im Web findet, ist dies nicht gerade von Vorteil für den Kandidaten und diese werden auch in den Vorstellungsgesprächen mit angesprochen.

In Suchmaschinen erhält man unterschiedliche Einträge oder Bilder, welche im größten Teil ohne Wissen des Betroffenen eingepflegt werden. Für die Entfernung oder deren Löschung ist es wichtig, das man sich mit dem jeweiligen Betreiber der Internetseite in Verbindung setzt. Außerdem ist dieser Betreiber verpflichtet, die unterschiedlichen Eintragungen und Bilder zu sichern und diese aus der Webseite zu nehmen.

Der Betroffene sollte sich die Einträge und Bilder ausdrucken und unter Umständen den vermeintlichen Täter verklagen. Bei einem hohen Anteil der Betroffenen werden psychische Leiden nach den Attacken festgestellt. Sie können sich ihn der Regel nicht mehr davon erholen.

Um dies zu verhindern und nur positive Inhalte im Internet über sich zu erhalten, sollte man eine eigene Internetseite über sich erstellen. Es gibt viele Anbieter, welche die benötigte Kapazität für eine Seite zur Verfügung stellen.

Jedoch ist es wichtig, welche Einträge und Bilder man in dieser Seite verwendet. Es sollten keine unverständlichen Einträge benutzt werden. Sowie sollten die Bilder nicht gerade von Feiern stammen.

Reputationsindex

Welche Marke ist die Wertvollste in der Welt? Wahrscheinlich denken Sie zuerst an Google. Dies ist jedoch falsch!
Das Reputation Institure hat festgestellt, dass Toyota weltweit am meisten Punkte einsammelt. Noch vor Google und Ikea.
Johnsen & Johnsen ist Nummer 5 und Apple nicht einmal in den Top 25. Deutsche Firmen finden sind nicht sehr vertreten, wobei BMW auf Nummer 17 und Bosch auf Nummer 25 weltweit doch einen guten Eindruck machen.

Der gesamte Bericht kann hier als PDF angeschaut werden