Corporate Identity

Eine Corporate Identity ist die Identität des Unternehmens. Dabei spiegelt dieses Identität nicht nur die Marke allein wieder, sondern alles, was damit zusammenhängt.

Die Unternehmensidentität wird vom Verhalten, von der Kommunikation und vom Erscheinungsbild bestimmt. Zusammen ergibt dies ein ganz bestimmtes Bild des Unternehmens. Dieses sollte im besten Fall natürlich positiv sein und immer mit Leben gefüllt werden. Das Ziel einer Corporate Identity ist die langfristige Unternehmensentwicklung. Das Unternehmen wird mit dieser Identität mit einer handelnden Person verglichen. Diese Person hat in erster Linie ein Aussehen. Beim Unternehmen bewirkt das Aussehen die Marke. Sprich, hier handeln bestimmte Symbole oder Farben. Das Logo der Firma und die dazugehörige Farbe ist das Aussehen. Der Markenname oder der Name des Unternehmens ist auch gleichzeitig der Name der Identität. Die Gesamtheit des Unternehmens kann über diese Identität wiedererkannt werden vom Kunden. Auch nach vielen Jahren kann eine bestimmte Farbe oder das Symbol, die Erinnerung an die Marke wieder in das Gedächtnis rufen. Daher rührt auch der längerfristige Erfolg der Firma.

Eine personifizierte Firma mit einer Identität bewirkt jedoch auch, dass sich die Kunden mit dem Produkt selbst identifizieren können. Es ist speziell auf ihre Ansprüche angepasst und regt zum Kaufen an. Die Aktionen, das Aussehen und die Kommunikation des Unternehmens müssen immer ein Gesamtbild ergeben. Nur dann wirkt eine Marke positiv und längerfristig. Manchmal greift man bei einer Corporate Identity nicht nur visuelle Signale zurück, sondern auch auf akustische. Eine bestimmte eingängige Melodie kann sofort die Verbindung mit der Marke im Kopf der Kunden bewirken. Die Nachhaltigkeit durch eine starke Identität ist enorm und kann selbst durch eine schlechte Schlagzeile nicht beeinflusst werden.

Corporate Governance

Corporate Governance bedeutet Übersetzt Unternehmensführung. Es entspricht der Art und Weise, wie ein Unternehmen verantwortungsvoll und ohne Probleme geführt werden sollte.

Eine gute Unternehmensführung kann über Erfolg oder Niederlage entscheiden: Selbst eine noch so starke Marke braucht ein starkes Unternehmen, das gut geführt wird. Es gibt allerdings zahlreiche Richtlinien über eine gute Führung in einem Unternehmen. Zum größten Teil muss man die Richtlinien jedoch subjektiv auswählen und entsprechend der Marke anpassen. Ein Verantwortungsvoller Unternehmen handelt im Interesse des Eigentümers und der Öffentlichkeit. Handelt man zu einseitig, ist dies eine schlechte Führung. Weiterhin muss man aber auch im Sinne der beschäftigten handeln. Nur wenn die Mitarbeiter und die Kunden zufrieden sind, kann das Unternehmen einen langfristigen Erfolg im Geschäft haben. Die Unternehmensführung muss alle umfassenden Perspektiven kennen und sich auch der Risiken im Geschäft bewusst sein. Dann können auch entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, wenn das Unternehmen einmal in Probleme gerät.

Die Corporate Governance ist sowohl national, als auch international zu sehen. Zwischen den Ländern gibt es gemeinsame Grundsätze, die bei einer guten Unternehmensführung befolgt werden sollten. Dennoch ist die Corporate Governance sehr vielseitig und umfasst auch viele freiwillige Maßnahmen. Das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken und auch das Befolgen von anerkannten Standards sind zwar nicht vorgeschrieben, sollten aber zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung gehören. Weiterhin braucht ein Unternehmen gute Leistungs- und Kontrollstrukturen. Die Unternehmenskommunikation sollte transparent sein und man muss zielgerichtet im Unternehmen zusammenarbeiten. Die Risiken sollten bekannt sein und ihnen muss ein angemessener Umgang gewidmet werden. Alle Entscheidungen sollten immer auch langfristige Wertschöpfungen ausgerichtet sein. Dann ist ein lang bestehender Erfolg wahrscheinlicher.

Reputationsrisiken

Ein Reputationsrisiko ist die Möglichkeit, einen Verlust- oder Imageschaden zu erleiden, der aus dem unternehmerischen Handeln herrührt. Dieses Risiko besteht vor allem dann, wenn man sich den Folgen des Handelns nicht bewusst ist.

Somit sind die Reputationsrisiken immer ein Teil des unternehmerischen Risikos. Dieses muss in einem guten Management berücksichtigt werden, um die Marke zu Schäden und Folgeschäden zu vermeiden. Nichts kann für eine Marke oder ein Unternehmen schlimmer sein, als ein Imageschaden und die darauf folgenden Verluste. Zum einen sollte sich ein Unternehmen vor diesem Risiko fürchten, zum anderen bedeutet es jedoch auch eine große Chance. Wer das Risiko in sein Management mit aufnimmt, der kann Schaden vermeiden und denkt ein paar Schritte voraus. Fehler bei der Durchführung oder bei dem Betreiben des Geschäfts werden dann vorher schon mit eingeplant und entsprechend kalkuliert. Sollten die Probleme dennoch eintreten, so kann man sich schon im Vorfeld Lösungen dafür überlegen und den Schaden des öffentlichen Ansehens somit verringern.

Das Reputationsrisiko kann jedoch auch von Dritten ausgehen. Eine Marke kann auch geschädigt werden, wenn man schlecht von ihr berichtet. Die öffentliche Berichterstattung spielt in einem Unternehmen eine sehr große Rolle. Positive Schlagzeilen wirken sich auch positive auf die Marke auf. Negative Schlagzeilen werden jedoch von den Lesern nicht nur wahrgenommen, sondern tief verinnerlicht und werden immer in Verbindung mit der Marke gesehen. Dieses Risiko trägt jedoch jedes Unternehmen und muss dementsprechend handeln können. Die Reputation ist somit das Ansehen oder der gute Ruf des Unternehmens, der jedoch durch kleine Fehler schon geschädigt werden kann. Dieses Risikos sollte man sich als Geschäftsführer bewusst sein.

Markenrechtsverletzung

Das Recht an einer Marke besitzt immer der Erfinder oder Eigentümer. Wenn man die Marke missbraucht oder für seine Zwecke kopiert, liegt hier klar eine Markenrechtsverletzung vor.

Dritten ist es somit untersagt, einen identischen Wortlaut oder ein identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Auch nur die Ähnlichkeit eines Zeichens zu einer bestehenden Marke kann hier strafbar sein und gerichtlich verfolgt werden. Die Verbraucher könnten die beiden ähnlichen oder identischen Marken verwechseln und somit den Wettbewerb verzerren. Es muss immer eine gewisse Unterscheidungskraft herrschen, wenn man eine neue Marke entwickelt. Wer eine Marke dennoch ohne rechtfertigenden Grund für seine Zwecke nutzt, hat das Markenrecht verletzt. Es ist generell untersagt, unter dem Zeichen neue Waren zu produzieren oder einzuführen oder die Verpackung der bestehenden Marke zu kopieren. Wir jedoch eine Verletzung der Marke entdeckt kann der Markeninhaber auf Unterlassung klagen. Der Anspruch besteht nicht nur, wenn der Täter mehrfach versucht hat, die Marke zu nutzen.

Wer ein Markenrecht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, der muss mit einem entsprechenden Schadensersatz rechnen. Dabei kann auch der Gewinn berücksichtigt werden, den der Dritte mit der geschützten Marke erzielt hat. Sobald eine Marke rechtlich geschützt ist, bedarf eine Benutzung von Dritten, der Zustimmung des Inhabers. Liegt diese nicht vor, so handelt es sich auch bei Ähnlichkeit und eine Markenrechtsverletzung und kann strafrechtlich verfolgt werden. Gibt der Inhaber die Marke frei, so darf diese nur zu einem markenmäßigen Verwendungszweck genutzt werden und darf nicht missbraucht werden. Auch hier kann man auf Unterlassung klagen.

Markenanmeldung

Ist eine Marke entwickelt, kann man diese beim Patentamt anmelden und sich somit schützen lassen. Damit beugt man einer Kopie oder einem Missbrauch der Marke vor.

Solch eine Markenanmeldung ist immer schriftlich, per Post oder per Fax beim zuständigen Patentamt anzumelden. In Zukunft soll allerdings auch eine interaktive Anmeldung möglich sein, über E-Mail oder online. Jedes Patentamt hat bestimmte Formulare, die ausgefüllt werden müssen, um eine Marke anzumelden. Hier sind auch alle Erläuterungen und Hinweise mitgegeben. Allerdings ist es keine Pflicht, die vorgefertigten Formulare zu nutzen. Reicht man jedoch eine eigene Anmeldung ein, muss diese inhaltlich dem Formular entsprechen. Hat man die Anmeldung eingereicht, so bekommt man ein Aktenzeichen dafür. Der Anmelder kann mit diesem Zeichen alles nachvollziehen, was mit der Marke oder dem Patent zu tun hat. Will man mehrere Anmeldungen vornehmen, so müssen auch entsprechend viele Schriftstücke und Ausfertigungen eingereicht werden.

In der Markenanmeldung ist der vollständige Name des Inhabers anzugeben. Dazu gehört auch der vollständige Firmenwortlaut, so wie er bei der Gewerbeanmeldung auftaucht. Abkürzungen sind hier nicht erlaubt. Weiterhin müssen alle Gesellschafter genannt werden und bei Vereinen gilt, der eingetragene Name zu nennen. Neben dem Namen ist auch die Adresse erforderlich. Der Antrag ist von den genannten Personen oder Vertretern zu unterzeichnen. Handelt es sich um reine Wortmarken, die geschützt werden sollen, müssen diese in Großbuchstaben wiedergegeben werden. Bilder oder Kombinationen sind auf einem zusätzlichen Dokument darzustellen. Ab dem Tag der Anmeldung bekommt man die Priorität der Marke. Sollten weiter Anträge zu diesem Thema eingehen, kann man gegen Dritte gerichtlich vorgehen. Die Marke ist ab der Anmeldung geschützt.

Patentamt

Das Patentamt fördert Innovationen und Ideen. Hier kann man sein geistiges Eigentum mit einem Patent schützen lassen. Niemand anderes ist dann befugt, das sogenannte Patent zu brechen und die Idee zu kopieren.

Das erste Patentgesetz wurde in Deutschland 1877 erlassen. Dadurch wurde gleichzeitig auch eine Behörde eingerichtete, die diese Rechte vergeben und verwalten kann. Das Patentamt wurde dabei zu einer zentralen Behörde, die von jedem Bürger aufgesucht werden könnte. Bis heute hat jedes Land sein eigenes Patentamt. Sein geistiges Eigentum kann man jedoch auch europaweit oder weltweit schützen lassen. Mit einem Patent wird jedoch nicht nur die Innovation gefördert und geschützt, sondern es hat einen großen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum. In erster Linie sollen das Produkt und der Erfinder vor schnellen Kopien geschützt werden. Seine Idee ist somit sein Eigentum und auch nur der Erfinder hat die Rechte, diese Idee entsprechend zu vermarkten.

Ein Patentamt muss in erster Linie Patente prüfen und verteilen. Dafür werden Recherchen und Sachprüfungen angestellt, ob es bereits schon ein Patent auf dieses Produkt gibt und ob die Idee wirklich patentwürdig ist. Weiterhin muss das Amt auch Patentinformationen bereitstellen. Alle Erfindungen werden offen gelegt und präsentiert. Jeder aus der Öffentlichkeit kann sich die Patentdokumente ansehen und die Datenbanken durchsuchen. Wird gegen ein bestehendes Patent verstoßen, so liegt die Aufgabe beim Patentamt, den Einspruch zu prüfen. In der heutigen Zeit wurde auch eine Beschwerdekammer eingerichtet, bei der angebliche Verstöße untersucht werden. Jeder der sich mit seinem patent angegriffen fühlt, der kann hier eine Beschwerde einlegen.

Markenrechte

Eine Marke ist die Bezeichnung eines Produktes, in Form von Schrift oder von einem Bild. Diese Marke, auch Kennzeichen genannt hat oftmals für den Verbraucher sehr viel Wiedererkennungswert und ist deshalb vom Gesetz geschützt.

Markenrechte können national, international oder nur auf europäischer Ebene bestehen. Deshalb muss der Markeninhaber immer zuerst seinen Wirkungsbereich überprüfen und dementsprechend die Marke dann schützen lassen. Es gibt dabei normale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Nicht immer ist es sinnvoll, wenn der Markenschutz über das eigene Land hinausgeht. Weiterhin muss man beim Schützen einer Marke auch darauf achten, ob man nicht vielleicht selbst ein bestehendes Markenrecht verletzt. Ist dies im eigenen Land nicht der Fall, kann es jedoch sein, dass in anderen betreffenden Ländern bereits eine Marke der Art geschützt ist. Diese schließt aus, ein Recht auf eine ähnliche Marke zu sichern. Hat man seine Marke jedoch erfolgreich registrieren können, bekommt man dafür eine Markenurkunde. Bevor die Marke jedoch auch formellen Bestand hat, müssen drei Monate vergehen. SO lange dauert die Frist des Widerspruchs an.

Eine geschützte Marke erkennt man immer an dem ®-Zeichen. Markenrechte schützen auch Personennamen, Zahlen, Abbildungen oder dreidimensionale Gestaltungen. Darunter zählen auch die Aufmachung und die Farbe des Produkts. Ist eine Marke geschützt, so darf sich nicht missbraucht werden oder von einem anderen Unternehmen in gleicher oder ähnlicher Weise verwendet werden. Die beste Stärke einer Marke ist die Bekanntheit. Um die wahren zu können, wurden die Markenrechte 1995 in Kraft gesetzt. Alle Marken und sonstige Kennzeichnungen obliegen den Markenrechten. Teilweise wurden die Marken schon so in den Köpfen der Konsumenten verankert, dass man kein Papiertaschentuch mehr verlangt, sondern sofort nach einem „Tempo“ fragt.

Ihre persönliche Marke

Ihre persönliche Marke / Branding zu entwickeln heutzutage  unumgänglich. eine Karriere als Angestellter oder als Firmengründer hängen immer mehr von ihren Kontakten und von ihrer Marke ab.

Reputationsverteidiger hat sich darauf spezialisiert Ihre individuelles Branding aufzubauen.

Lichtes Internet ist es immer wichtiger sein persönliches Leben zu schützen und seine Online Reputation sorgfältig zu entwickeln.

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber und Politiker vertrauen Reputationsverteidiger beim Ausbau und Aufbau Ihrer Marke.

Statistiken zeigen, das bis zu 78 % der Arbeitgeber Jobkandidaten  vor dem Vorstellungsgespräch in der Suchmaschine suchen.

Seit ein deutlich, dass nicht nur der persönliche Bereich sondern auch die Karriere durch die Online Reputation beeinflusst wird.

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Firmen Reputation

Der Reputationsverteidiger.de Firmenreputationsservice hilft Ihnen Schnell und zielgerichtet auf Kundenmeinungen und sonstige Erwähnungen ihrer Firma zu reagieren.

Wie man in den letzten Jahren gesehen hat, haben sich Firmen ode Jet Blue, ein amerikanische Fluglinie, im schwierigen Situation befunden.

Speziell in Deutschland kämpfen jemand wie die Telekom oder der Lebensmittelkonzern Lidl mit Kundenmeinungen Internet. Blogs, soziale Netzwerke wie StudiVZ, Suchmaschinen, Webseiten mit Kundenmeinungen, RSS Feeds, Twitter, Wikipedia, Youtube Videos und sogar Podcasts müssen von Firemen, die auf Ihre Onlinereputation achten, überwacht werden.

Reputationsverteidiger.de hat spezielle Tools, um diese neue Medien schnell und zuverlässig zu überwachen.

Reputationsverteidiger überwacht nicht nur ihre Marken, ihre Firma im allgemeinen, ihre spezifische Industrie, im Rahmen ihrer Direktoren und Vorstände, auch ihre Konkurrenz im in und Ausland.

Ihr Ruf ist bei Reputationverteidiger in guten Händen. Oder schicken Sie uns eine E-Mail und lassen sich kostenlos von unseren Online Reputationsmanagement Profis  beraten.

Recht auf das Löschen persönlicher Daten

Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört in einem entfernten Sinne auch die Löschung der persönlichen Daten. Kein Dritter ist befugt Daten zu sichern, ohne die Erlaubnis der betroffenen Person.

Viele Unternehmen haben mittlerweile technische Vorkehrungen, um die persönlichen Daten elektrisch zu speichern. Dabei muss man sich jedoch immer ausdrücklich einverstanden erklären, dass das Unternehmen die Daten auch speichern darf. Liegt diese Einverständniserklärung nicht vor, so gilt dies als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Eine betroffene Person hat deshalb auch immer das Recht auf das Löschen der persönlichen Daten, wenn dies ohne Einwilligung geschehen ist.

Gerade im Internet sind diese Punkte jedoch oft in den AGBs versteckt und man sollte sich vorher gründlich informieren, ob man nicht unbewusst diese Einwilligung erteilt hat. Oftmals ist es nur ein kleiner Haken, der gesetzt oder gelöscht werden muss. Ist die Einwilligung einmal erteilt, so ist es schwierig, diese wieder rückgängig zu machen. Gleichzeitig stimmt man meist auch zu, dass die Daten gespeichert werden. Eine öffentliche Verwendung ist jedoch fast überall verboten. Dennoch ist das Recht des Datenschutzes auch mit einer gewissen persönlichen Vorsorge zu sehen. Solange jedoch eine dritte Person unrechtmäßig handelt, oder die Einwilligung zum Speichern der Daten entzogen wurde, müssen die persönlichen Daten der betroffenen Person gelöscht werden.